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   OLG Karlsruhe, 30.03.2007 - 18 WF 13/07   

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https://dejure.org/2007,16332
OLG Karlsruhe, 30.03.2007 - 18 WF 13/07 (https://dejure.org/2007,16332)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.03.2007 - 18 WF 13/07 (https://dejure.org/2007,16332)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. März 2007 - 18 WF 13/07 (https://dejure.org/2007,16332)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des einfachen Streitwertes i.R. einer Sorgerechtsmaßnahme

  • Judicialis

    RVG § 15 Abs. 3; ; RVG § 22 Abs. 1; ; KostO § 30 Abs. 2; ; KostO § 31 Abs. 1; ; KostO § 31 Abs. 3; ; KostO § 94 Abs. 1 Ziff. 4; ; KostO § 94 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 30 Abs. 2 § 94 Abs. 1 Nr. 2, 4
    Streitwert und Anwaltsgebühren bei Vertretung beider Eltern im Rahmen eines Sorgerechtsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2007, 522
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2001 - 4 WF 128/01

    Bestimmung des Geschäftswertes im Verfahren um die Umgangsrechte der Eltern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.03.2007 - 18 WF 13/07
    Es handelt sich vielmehr um ein- und dieselbe Elternrechtsangelegenheit, welche nur die Festsetzung des einfachen Streitwertes rechtfertigt (Oelkers, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 2. Auflage, § 10 Rnd.-Ziff. 34; OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 762).
  • BGH, 02.03.2010 - II ZR 62/06

    Rechtsanwaltsgebühr: Voraussetzungen für die Erhöhung der Wertgrenze auf 100 Mio.

    Die Erhöhung der Wertgrenze von 30 Mio. EUR auf 100 Mio. EUR nach § 22 Abs. 2 Satz 2 RVG setzt voraus, dass in derselben Angelegenheit mehrere Gegenstände behandelt werden (AnwKommRVG/N. Schneider 5. Aufl. § 22 Rdn. 32; ders. AGS 2009, 455; ders. AGS 2007, 522; Mayer/Kroiß, RVG 4. Aufl. § 22 Rdn. 17; a.A. OLG Dresden, AGS 2007, 521, 522; OLG Köln, AGS 2009, 454; Maier-Reimer, NJW 2009, 3550 ff.; Bischof/Jungbauer/Bräuer/Curkovic/Mathias/Uher, RVG 3. Aufl. § 22 Rdn. 61 f., dieses Ergebnis aber - bis zur 2. Aufl. - zutreffend als "unsinnig" kritisierend; Hartmann, Kostengesetze 39. Aufl. § 22 RVG Rdn. 6; Gerold/ Schmidt/von Eicken/Madert, RVG 18. Aufl. § 22 Rdn. 8).
  • OLG Köln, 26.06.2009 - 18 U 108/07

    Streitwertbegrenzung

    Der Senat versteht § 22 Abs. 2 S. 2 RVG dahin, dass der Streitwert für jede von mehreren Parteien, die durch denselben Prozessbevollmächtigten vertretenen werden, auf bis zu 30 Mio. EUR festgesetzt werden kann und diese Beträge auch dann zu addieren sind, wenn es sich um dieselbe Angelegenheit handelt (ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 26.07.2006 - 10 W 600/06 -, AGS 2007, 522; Bischof, in: Bischof u. a., RVG, 3. Aufl., 2006, § 22 Rdnr. 61f.; Römermann, in: Hartung/Römermann/Schorn, RVG, 2. Aufl., 2006, § 22 Rdnr. 26; a. A. N. Schneider, in: Schneider/Wolf, RVG, 3. Aufl., 2008, § 22 Rdnr. 25 ff.; Madert, in: Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl., 2008, § 22 Rdnr. 8; die von der Klägerin noch zitierte Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein AnwBl. 2002, 186 bezieht sich nicht auf diese Frage).
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